Kfz-Versicherer müssen überzogene Mietwagenkosten nicht komplett übernehmen

Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss, Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816 C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen. Geklagt hatte ein Unfallopfer, […]
ONLINE-MAGAZIN

Versicherungs-News

Ob Neuigkeiten, wichtige Änderungen oder nützliche und gewinnbringende Tipps, wir halten Sie auf dem Laufenden. Schauen Sie daher öfters mal vorbei und verpassen Sie nichts.

Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss, Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816 C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen.

Geklagt hatte ein Unfallopfer, das 3.500 Euro für einen Interims-Mietwagen gefordert, jedoch nur 2.200 Euro erhalten hatte. Der gegnerische Versicherer begründete die Kürzung mit einem unverhältnismäßig hohen Tagessatz. Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab, da das Gebot der Schadenminderung für alle Beteiligten gelte – somit sei auch bei der Mietwagenauswahl und -buchung auf Wirtschaftlichkeit zu achten.

Anders verhält es sich bei der Wahl der Werkstatt: Unfallgeschädigte müssen prinzipiell keinen Angebotsvergleich für die Reparatur ihres Autos vornehmen, es gilt das sogenannte Werkstattrisiko für den gegnerischen Versicherer.

Aktuelle News

Das Werkstattrisiko hat Grenzen
Wenn eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet oder falsche Abrechnungen vorlegt, muss prinzipiell der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Zusatzkosten übernehmen. Im Rechtsdeutschen heißt das Werkstattrisiko. Dass die Werkstätten damit keinen Haftungsfreibrief erhalten, hat indes das Landgericht Saarbrücken kürzlich in zweiter Instanz bestätigt: Zu den Aufgaben eines Fachbetriebs gehöre es, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturarbeiten auf […]
Neue Förderung für Umwandlung von Büros in Wohnungen
Auf der einen Seite herrscht in den deutschen Städten eklatante Wohnraumknappheit, die zunehmend zum sozialen Problem wird. Auf der anderen wächst der Leerstand in Bürogebäuden, insbesondere in solchen, deren Zuschnitt, Lage und Ausstattung heutigen Ansprüchen kaum noch gerecht werden. Aktuell werden landesweit mehr als 12 Millionen Quadratmeter Bürofläche nicht genutzt. Da liegt die Idee nahe, […]